Entfall Mindestangaben-Anmeldung ab 2019

Ab 1.1.2019 wird das aktuelle Faxformular ungültig und die sogenannte Mindestangaben-Anmeldung ist nicht mehr möglich. Eine Vor-Ort-Anmeldung per Telefon oder Fax, mittels eines neuen Faxformulares, ist nur mehr in Ausnahmefällen erlaubt z. B. wenn die Lohnverrechnung beim Steuerberater durchgeführt wird oder die Kanzlei geschlossen ist. Die elektronische Anmeldung muss danach aber auf jedem Fall nachgeholt werden.

Ebenso wird die alte MAM-App (ELDA Mindestangaben-Anmeldungs-App) durch die neue ELDA-App ersetzt. Mit der neuen ELDA-App ist jedoch keine Vor-Ort-Anmeldung mehr möglich – nur mehr die (Voll)Anmeldung.