Bisher waren erstmalige Selbstanzeigen für vorsätzliche oder grob fahrlässig begangene Finanzdelikte straffrei und erst bei einer wiederholten Selbstanzeige wurde eine Abgabenerhöhung von 25 % vorgeschrieben.

 

Für Selbstanzeigen, die nach dem 30.9.2014 erstattet werden, gilt Folgendes:

 

  • Wiederholte Selbstanzeigen für denselben Abgabenanspruch sind überhaupt nicht mehr strafbefreiend.
  • Bei erstmaligen Selbstanzeigen anlässlich einer finanzbehördlichen Überprüfung (z.B. Prüfung von Büchern und Aufzeichnungen, Nachschau) wird eine gestaffelte Abgabenerhöhung vorgeschrieben. Diese beträgt bis zu einer Abgabenschuld von EUR 33.000,00 5 %, bis EUR 100.000,00 15 %, bis EUR 250.000,00  20 % und für höhere Abgabenbeträge 30 %.