Anlagevermögen

Dieser Beitrag wurde im Jahre 2017 veröffentlicht und enthält dementsprechend veraltete Informationen.
Alle aktuellen Informationen und Zahlen finden Sie unter BUCHHALTUNG.

Wenn Sie jedoch erfahren möchte, was im allgemeinen unter Anschaffungskosten verstanden wird und was man eigentlich Afa bedeutet, dann sind Sie hier genau richtig.

Was ist das Anlagevermögen?

Anlagevermögen ist jenes Vermögen, das dauernd (also länger als 1 Jahr) dem Geschäftsunternehmen dient (z.B. Gebäude) und die Geringfügigkeitsgrenze von € 400,- netto im Einzelfall übersteigen.

Das Anlagevermögen unterteilt sich in drei Bereiche:

  1. Immaterielle Vermögensgegenstände wie  z.B. Software, Geschäfts- und Firmenwert
  2. Sachanlagen wie z.B. Immobilien, Maschinen, geleistete Anzahlungen
  3. Finanzanlagen wie z.B. Aktien, die längerfristig gehalten werden sollen, Wertpapiere des Anlagevermögen

Anschaffungskosten – Was sind Anschaffungskosten?

In der Finanzbuchhaltung sind die Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten und auch nachträgliche Anschaffungskosten als Anlagenzugang auszuweisen, also zu aktivieren. Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einem betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.

Formel

Anschaffungspreis (Netto)

+ evtl. VSt (PKW)

+ Anschaffungsnebenkosten (Transport, Versicherung, Fracht…)

–  Anschaffungspreisminderungen (Rabatte, Skonti, Gutschriften)

= Anschaffungskosten

Was bedeutet Afa (Absetzung für Abnutzung)?

Bei der Absetzung für Abnutzung handelt es sich um die Abschreibung der Verteilung der Anschaffungs- und Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögen auf die Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Sie werden jedes Jahr absetzbar gemacht.

Beim Anlagevermögen geht es nicht um die Anschaffung sondern um die Inbetriebnahme. Ausnahme ist das Gebäude ab der Fertigstellung.

Abnutzbare Wirtschaftsgüter

Weil die abnutzbaren Wirtschaftsgüter, zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge, Gebäude, Büro- oder Geschäftseinrichtung längere Zeit im Gebrauch sind, werden die Kosten, die durch ihre Anschaffung entstehen, nicht auf einmal geltend gemacht, sondern verteilt über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Beispiel: Ein Laptop kostet € 1.000,- . Dieser wird beruflich eingesetzt und kann deshalb als Werbungskosten in der Steuererklärung abgesetzt werden – über die Nutzungsdauer verteilt.

Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter

Zu den nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gehören insbesondere Grund und Boden, Beteiligungen, andere Finanzanlagen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Betrieb zu dienen und Kunstgegenstände bedeutender Künstler. Sie werden nicht abgeschrieben und es gibt keine Gewinnschmälerung. (kein Verlust – kein Gewinn)

Welche Abschreibungsmethoden gibt es?

  • Lineare Abschreibung: Die Höhe der Abschreibung verteilt sich geleichmäßig auf die Nutzungsdauer. Somit schreibt man jedes Jahr den gleichen Betrag ab.
  • Degressive Abschreibung: Da der Wert eines Nutzungsgegenstandes in den Anfangsjahren schneller sinkt, ist auch die Höhe der Abschreibung im ersten Jahr am höchsten und sinkt dann im Laufe der Nutzungsdauer.
  • Progressive Abschreibung: Anfangs ist der Wert der Abschreibung am geringsten und steigt dann bis zum Ende der Nutzungsdauer an.
  • Leistungsbezogene Nutzungsdauer: Wenn man einem Nutzungsgegenstand eine Gesamtleistung unterstellt, kann dieser bei einer leistungsbezogenen Methode entsprechend seiner jährlichen Leistung abgeschrieben werden.

Halbjahres Afa

Die Halbjahres AfA findet Anwendung, wenn ein Wirtschaftsgut im betreffenden Jahr nicht mehr als sechs Monate vom Unternehmen genutzt wird. In diesem Fall wird nur die Hälfte des Jahresbetrages abgeschrieben.

Beispiel: Sie kaufen einen Computer am 01.08.2017 um € 600,- und schreiben ihn 3 Jahre ab. (hier handelt es sich um ein Kalenderjahr)
am 31.12.2017 ist der Aufwand 100,- (1/2 Afa)
am 31.12.2018 ist der Aufwand 200,-
am 31.12.2019 ist der Aufwand 200,-
am 31.12.2017 ist der Aufwand 100,-  (1/2 Afa)

Afa Berechnung

Anschaffungskosten : Nutzungsdauer

Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine für € 10.000,- am 01.04.2017. Die Nutzungsdauer für diese Maschine beträgt 5 Jahre.

(€ 10.000,- / 5 Jahre =  € 2.000,- Aufwand / Jahr)

„Betriebsgewöhnliche“ Nutzungsdauer

  • Die Nutzungsdauer ist die Anzahl von Jahren, in der eine Anlage im Betrieb voraussichtlich genutzt werden kann
  • Sonderregeln, für Betriebsgebäude  (ab 2016 40 Jahre), Firmenwert (15 Jahre), Pkw (8 Jahre)

Anlagenverzeichnis

Es ist empfehlenswert auch das Anlageverzeichnis zusammen mit den anderen Aufzeichnungen gemeinsam zu führen d. h. monatlich bzw. quartalsmäßig.

Das Anlageverzeichnis muss folgende Angaben enthalten:

  • die genaue Bezeichnung des Anlagegutes
  • das Anschaffungsdatum des Anlagegutes
  • die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (inkl. Nebenkosten)
  • Name und Anschrift des Lieferanten
  • die voraussichtliche Nutzungsdauer
  • den jährlichen abzusetzenden Betrag (jährliche AfA)
  • den Restbuchwert

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2023-05-25T14:01:02+02:00Dezember 6th, 2017|
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