Beschäftigungsbonus ab 01. Juli 2017
Lohnnebenkosten für zusätzliche Mitarbeiter werden teilweise refundiert
Der Beschäftigungsbonus kann seit 1. Juli beantragt werden. Für zusätzlich eingestellte Mitarbeiter werden unter bestimmten Voraussetzungen die Lohnnebenkosten für drei Jahre zu 50 % refundiert. Abgewickelt wird diese Förderung durch die Bundesförderstelle AWS.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Unternehmen aller Größen mit Arbeitsplatzschaffung und Standort in Österreich
Wofür kann ein Antrag gestellt werden?
- Für die Schaffung von mind. einem zusätzlichen Arbeitsplatz (Vollzeitäquivalent) nach dem 1.7.2017, der mit folgenden Personen besetzt wird:
– als arbeitslos gemeldete Person beim AMS
– AbgängerInnen einer österr. Bildungseinrichtung
– eine bereits beschäftigte Person in Österreich (Jobwechsler mit mind. 4 Monaten Vorbeschäftigung in den letzten 12 Monaten)
– unterliegen dem österr. Arbeits- und Sozialrecht sowie der Kommunalsteuerpflicht)
- Was zu den Lohnnebenkosten zählt:
– Wohnbauförderungsbeitrag
– Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag
– Mitarbeitervorsorge (BMSVG)
– IESG-Zuschlag (Insolvenzentgeltsicherungsgesetz)
– Kommunalsteuer
– Dienstnehmerbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds
– Zuschlag zum Dienstnehmerbeitrag (Kammerumlage der Wirtschaftskammer
Zuschusshöhe:
- Lohnnebenkosten – 50% (Dienstnehmerbeiträge), die in den ersten 3 Jahren nach Schaffung eines neuen, zusätzlichen Arbeitsplatz bezahlt werden
- Der Zuschuss ist einkommenssteuerbefreit
- Auszahlung durch die Förderstelle (AWS oder ÖHT) jährlich im Nachhinein
Zu beachten:
- Antragseinrichtung innerhalb von 30 Tagen nach Anmeldung bei der Sozialversicherung
- Förderungszusagen nach dem „First Come First Served“ -Prinzip
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