Förderbare Personen – Fördervoraussetzungen – Ausmaß und Dauer – Förderansuchen
Einzelunternehmer, die zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafter einer Personengellschaft und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaftern (in der Regel ab 25 % Beteiligung) haben Anspruch auf die Förderung, wenn sie seit mehr als 3 Monaten nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz voll sozialversichert sind.
-> Wenn Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und nur unfallversichert sind, kann keine Förderung beantragt werden.
Förderbare Personen:
*Personen die unmittelbar zuvor eine Ausbildung abgeschlossen haben und beim AMS arbeitssuchend vorgemerkt sind
*Personen die arbeitslos sind und beim AMS bereits 2 Wochen arbeitslos gemeldet sind.
Nicht förderbare Personen:
* die Einstellung von Lehrlingen
* freie Dienstnehmer
* Kinder, Ehegatten, Geschwister, Lebensgefährte, Eltern, Großeltern, Schwägerinnen und Schwager
Fördervoraussetzungen
* Dienstverhältnis dauert mindestens 2 Monate
* Förderungswerber hat in den letzten 5 Jahren keinen vollversicherten Arbeitnehmer beschäftigt. -> Arbeitsverhältnisse mit einer Höchstdauer von 2 Monaten bleiben dabei außer Ansatz.
* Vereinbarte Arbeitszeit muss zumindest 50% der gesetzlichen kollektiv-vertraglichen Normalarbeitszeit betragen
->Somit können geringfügig Beschäftigte nicht gefördert werden
Ausmaß und Dauer der Förderung
Die Förderung beträgt 25% des Bruttolohnes/-gehaltes (maximal bis zur ASVG-Höchstbemessungsgrundlage) und wird 12 mal pro Jahr gewährt.
-> Es wird lediglich der Bruttolohn gefördert. Sonderzahlungen, Überstunden, Zulagen,.. zählen nicht zur Bemessungsgrundlage!
Förderansuchen
Das Förderbegehren ist bei der für den Arbeitgeber regional zuständigen AMS-Geschäftsstelle spätestens 6 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einzubringen.
Wenn Sie dazu weitere Infos benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.