Förderbare Personen – Fördervoraussetzungen – Ausmaß und Dauer – Förderansuchen

 

Einzelunternehmer, die zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafter einer Personengellschaft und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaftern (in der Regel ab 25 % Beteiligung) haben Anspruch auf die Förderung, wenn sie seit mehr als 3 Monaten nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz voll sozialversichert sind.

->  Wenn Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und nur unfallversichert sind, kann keine Förderung beantragt werden.

 

Förderbare Personen:

*Personen die unmittelbar zuvor eine Ausbildung abgeschlossen haben und beim AMS arbeitssuchend vorgemerkt sind

*Personen die arbeitslos sind und beim AMS bereits 2 Wochen arbeitslos gemeldet sind.

 

Nicht förderbare Personen:

* die Einstellung von Lehrlingen

* freie Dienstnehmer

* Kinder, Ehegatten, Geschwister, Lebensgefährte, Eltern, Großeltern, Schwägerinnen und Schwager

 

Fördervoraussetzungen

* Dienstverhältnis dauert mindestens 2 Monate

* Förderungswerber hat in den letzten 5 Jahren keinen vollversicherten Arbeitnehmer beschäftigt. -> Arbeitsverhältnisse mit einer Höchstdauer von 2 Monaten bleiben dabei außer Ansatz.

* Vereinbarte Arbeitszeit muss zumindest 50% der gesetzlichen kollektiv-vertraglichen Normalarbeitszeit betragen

->Somit können geringfügig Beschäftigte nicht gefördert werden

 

Ausmaß und Dauer der Förderung

Die Förderung beträgt 25% des Bruttolohnes/-gehaltes (maximal bis zur ASVG-Höchstbemessungsgrundlage) und wird 12 mal pro Jahr gewährt.

-> Es wird lediglich der Bruttolohn gefördert. Sonderzahlungen, Überstunden, Zulagen,.. zählen nicht zur Bemessungsgrundlage!

 

Förderansuchen

Das Förderbegehren ist bei der für den Arbeitgeber regional zuständigen AMS-Geschäftsstelle spätestens 6 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einzubringen.

 

Wenn Sie dazu weitere Infos benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren.