Unter gewissen Voraussetzungen können Sie sich als EinzelunternehmerIn, nicht jedoch als GesellschafterIn einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, von der gewerblichen Kranken- und Sozialversicherung und der Selbständigenvorsorge befreien lassen:

  • Jährliche Einkünfte aus der betreffenden Tätigkeit übersteigen den Betrag von EUR 4.871,76 im Jahr 2015 nicht.
  • Der Jahresnettoumsatz liegt unter EUR 30.000,00 pro Kalenderjahr
  • Es darf in den letzten 5 Jahren keine volle Versicherung nach GSVG über mehr als 12 Monate existieren.
Achtung:
Bei jeglicher Überschreitung der Grenzen erfolgt eine volle Nachbemessung nach GSVG rückwirkend für das betreffende Kalenderjahr.