Aktuelles2022-12-22T08:03:47+01:00

AKTUELLES

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Steuertermine August 2022

Fälligkeitsdatum 16. August 2022

Für den Monat Juni:
Umsatzsteuer (USt), Normverbrauchsabgabe (NoVa), Kapitalertragsteuer (KESt), Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe, Werbeabgabe.

Für das zweite Quartal:
Kammerumlage, Kraftfahrzeugsteuer

Für den Monat Juli:
Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Dienstgeberzuschlag, Kommunalsteuer

Vorauszahlung für das dritte Quartal:
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer

Juli 15th, 2022|

Das Arbeitsplatzpauschale 2022

Allgemeines:

Viele Unternehmer benutzen ihre private Wohnung, um ihre beruflichen Aufgaben zu erledigen. Bis jetzt war es nur möglich solche Aufwendungen steuerlich abzusetzen, wenn der Unternehmer unter anderem für diese Erledigungen ein eigenes Arbeitszimmer in seiner Wohnung eingerichtet hatte.
Durch das Arbeitsplatzpauschale 2022 kann jetzt die Benutzung der privaten Wohnräume für betriebliche Angelegenheiten steuerlich berücksichtigt werden, auch wenn in der Wohnung des Unternehmers kein eigenes Arbeitszimmer dafür vorhanden ist. Die Wohnung, die der Unternehmer für seine betrieblichen Tätigkeiten verwendet, muss nicht der Hauptwohnsitz sein.
Dadurch können von nun an auch Kosten, die den Wohnraum des Unternehmers betreffen (z. B. Strom oder Heizung) berücksichtigt werden.
Dies kann man aber nur machen:

  • wenn dem Unternehmer durch die Benutzung der Wohnräume Kosten entstehen. Das bedeutet, wenn man für die Nutzung der Wohnung nichts bezahlen muss, kann man keine Arbeitspauschale beantragen.
  • wenn der Unternehmer keinen anderen Raum zur Verfügung hat, wo er seine beruflichen Aufgaben erledigen kann. Der private Wohnraum muss also die einzige Möglichkeit sein, wo der Unternehmer seine beruflichen Angelegenheiten erledigen kann.
  • wenn der Unternehmer ein Arbeitszimmer in seiner Wohnung hat und die dadurch entstanden Kosten nicht schon steuerlich berücksichtigt werden.

Aufwendungen, die nicht die Wohnung, sondern Arbeitsmittel betreffen, bleiben weiterhin neben der Arbeitsplatzpauschale abzugsfähig.

  • Beispiel: A ist Tierarzt und Schriftsteller. Er besitzt eine eigene Ordination, die für seine ärztlichen Tätigkeiten genutzt wird. Für seine schriftstellerischen Arbeiten verwendet er seine private Wohnung und verfügt dort über kein eigenes Arbeitszimmer. Bezüglich seiner Tätigkeit als Schriftsteller steht ihm die Arbeitsplatzpauschale 2022 zu, da er keinen anderen Raum dafür verwenden kann.
  • Beispiel: B ist Mechaniker und hat eine Werkstatt. Manchmal nutzt er seine Wohnung, um allfällige administrative Arbeiten zu erledigen. Weil B ein anderer Raum für diese Tätigkeiten zur Verfügung steht, kann er keine Pauschale geltend machen.
    Beispiel: E ist Buchautor und besitzt in seiner Wohnung ein Arbeitszimmer, dessen Kosten als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind. Zusätzlich ist er als Werbetexter tätig, wobei er seine Arbeit ausschließlich im Arbeitszimmer erledigt. Weil bei seiner ersten Tätigkeit ein Arbeitszimmer zu berücksichtigen ist, kann bei dem zweiten Betrieb keine zusätzliche Arbeitsplatzpauschale geltend gemacht werden. Weil für beide Tätigkeiten das Arbeitszimmer genutzt wird, müssen die Aufwendungen auf beide Betriebe aufgeteilt werden.

Höhe:
Das Arbeitsplatzpauschale 2022 beträgt entweder 1.200€ oder 300€. Wie hoch das Arbeitsplatzpauschale im Einzelfall ist, hängt davon ab:

  • ob der Unternehmer noch zusätzlich aktive Einkünfte aus einer anderen Erwerbstätigkeit hat
  • wie hoch diese sind
  • und ob er einen anderen Raum außer seiner Wohnung zur Erledigung dieser zusätzlichen Tätigkeit zur Verfügung hat.
  • Das Arbeitsplatzpauschale 2022 beträgt 1.200€, wenn der Unternehmer keine solchen zusätzlichen Einkünfte hat für die ihm ein anderer Raum außerhalb seiner privaten Wohnung zur Verfügung steht.
  • Das Arbeitsplatzpauschale 2022 beträgt ebenfalls 1.200€, wenn der Unternehmer zwar solche Einkünfte hat, wo er […]
Mai 23rd, 2022|

Steuertermine Juni 2022

Fälligkeitsdatum 15. Juni 2022

Für den Monat April:
Umsatzsteuer (USt), Normverbrauchsabgabe (NoVa), Werbeabgabe

Für den Monat Mai:
Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Dienstgeberzuschlag, Gebietskrankenkassa, Kommunalsteuer

Mai 16th, 2022|
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