AKTUELLES
AKTUELLES
Fälligkeitsdatum 15. Juni 2023
Für den Monat April:
Umsatzsteuer (USt), Normverbrauchsabgabe (NoVa), Werbeabgabe
Für den Monat Mai:
Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Dienstgeberzuschlag, Gebietskrankenkassa, Kommunalsteuer
Fälligkeitsdatum: 15. Mai 2023
Für den Monat März: Umsatzsteuer (USt), Normverbrauchsabgabe (NoVa), Kapitalertragsteuer (KESt), Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe, Werbeabgabe.
Für das erste Quartal: Kammerumlage, Kraftfahrzeugsteuer
Für den Monat April: Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Dienstgeberzuschlag, Kommunalsteuer
Vorauszahlung für das zweite Quartal: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmer
Wer ist antragsberechtigt?
Voraussetzung für die Beantragung ist eine Betriebsstätte in Österreich und im Jahr 2022 ein Jahresumsatz zwischen EUR 10.000,01 und EUR 399.999,99. Ausgenommen sind freie Berufe, politische Parteien und solche aus den Faktoren Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft.
Wie hoch wird die Förderung ausfallen?
Es handelt sich dabei um eine pauschale Förderung zwischen EUR 110,00 und EUR 2.475,00. Die Förderhöhe ist abhängig von der Branche und des Jahresumsatzes 2022. Die Basis dafür ist ein Energieberechnungsschlüssel der Energieagentur und der Statistik Austria.
Für welchen Zeitraum kann die Förderung beantragt werden?
Es kann aus verschiedenen Zeiträumen gewählt werden:
- Februar 2022 bis 31. Dezember 2022.
- Februar 2022 bis 30. September 2022
- 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022
Wie erfolgen Anmeldung und Antragsstellung?
Ab 17. April 2023 ist ein Pre-Check-In bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) unter #selbst-check möglich. Die ersten Anträge können ab Mai 2023 gestellt werden.
Für die Antragsstellung der Energiekostenpauschale sind keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen erforderlich. So wird nur eine Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) benötigt. Im USP muss eine entsprechende Branchenzuordnung (ÖNACE) vorliegen.
Leider sind auch auf den Websites des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Forschungsförderungsgesellschaft bisweilen keine näheren Informationen verfügbar.