PKW-Sachbezug – helfen Sie Ihren Dienstnehmern steuern zu sparen.

Oft wird in der Gehaltsverrechnung nicht berücksichtigt, dass ein Teil des PKW-Sachbezuges sozialversicherungsfrei ist. Es ist jener Teil, der den Kosten eines Massenbeförderungsmittels für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entspricht. Sofern kein Massenbeförderungsmittel zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verkehrt und die Kosten demzufolge nicht feststellbar sind, ist eine Kürzung des Kfz-Sachbezugswertes auf Seite der Sozialversicherung in Höhe von 25 % des amtlichen Kilometergeldes pro gefahrenem Kilometer möglich.