Befreiung von der Gewerblichen Sozialversicherung

 

Sie üben Ihre selbständige Tätigkeit nur im geringen Ausmaß aus? Dann haben Sie die Möglichkeit sich von der Pensions- und Krankenversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzt (GSVG) oder der Pensionsversicherung nach dem FSVG ausnehmen zu lassen.

 

Voraussetzungen:

Zu dem Zeitpunkt, an dem die Ausnahme beginnen soll, haben Sie das 57. Lebensjahr noch nicht vollendet?

Folgende Voraussetzungen müssen dann erfüllt sein:Sozialversicherung

  • Vorversicherungszeit: Sie waren in den letzten 60 Kalendermonaten vor Beginn der beantragten Ausnahme nicht mehr als zwölf Monate nach dem GSVG oder FSVG pflichtversichert.
  • Einkunfts- und Umsatzgrenze: Ihre jährlichen Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit werden im Jahr 2016  EUR 4.988,64 nicht übersteigen. Außerdem werden Ihre Umsätze aus sämtlichen unternehmerischen Tätigkeiten nicht über 30.000 € liegen.

 

ACHTUNG:

Wenn Sie die Voraussetzungen für die Befreiung erfüllen, bleibt die Versicherungspflicht in der Unfallversicherung bestehen. Diese beträgt im Jahr 2016 EUR 109,32.

 

Bei Fragen zur Ausnahme in der Sozialversicherung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung