Übersteigt der Gewinn EUR 30.000,00, steht jedenfalls der Grundfreibetrag in Höhe von EUR 3.900,00 zu. Ebenso steht ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag zu. Der Investitionsbedingte Gewinnfreibetrag muss durch begünstigte Investitionen im Betrieb gedeckt sein.

 

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist gestaffelt und beträgt:

* 0 EUR bis 175.000,00 Gewinn: 13 %
* 175.001,00 bis 350.000,00 Gewinn: 7 %
* 350.001,00 bis 580.000,00 Gewinn: 4,5 %
Für Gewinne die über EUR 580.000,00 liegen, steht kein Gewinnfreibetrag zu.

begünstigte Investitionen:
*abnutzbare, körperliche neue Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren (kein PKW)
*Wohnbauanleihen, die dem Anlagevermögen eines inländischen Betriebes ab dem Anschaffungszeitpunkt mindestens vier Jahre gewidmet werden.

!!!Wird die Behaltefrist von vier Jahren nicht eingehalten, hat eine Nachversteuerung des in Anspruch genommenen Freibetrags zu erfolgen.!!!